Bewährte Förderung wird vorgesetzt!
Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Die übrigen Förderbedingungen bleiben weitgehend gleich.

Neu: Seit 24. August 2021 können durch den Lockdown entstandene Schäden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich in Änderungsanträgen zusätzlich angegeben werden.

Neustart-Prämie beendet, Neustarthilfe bleibtDie sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus mit Einem Personalkostenzuschuss gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft plangemäß im September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Verlängert WIRD Auch Sterbehilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember can Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie über:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de