Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750Millionen Euro im Jahr 2020, sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen ausallen Branchen.

Voraussetzung

sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent injedem Monat, für den ein Fixkostenzuschuss beantrag wird. Maßgeblich für den Vergleichist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften.

Was ist neu???

  • Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozentzwischen November 2020 und Juni 2021
  • Auch größere Unternehmen (bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz) haben Anspruch Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro, im Rahmen der Höchstgrenzender EU-Beihilferegeln.
  • Mehr Fixkosten erstattungsfähig: z.B. auch bauliche Modernisierungen-,Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung
  • Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops) einmalig bis zu20.000 Euro.
  • 40-90% der förderfähigen Fixkosten werden erstattet
  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähigeKosten anerkannt.
  • Marketingkosten max. in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019
  • Abschlags-/Vorauszahlungen bis zu 100.000 Euro pro Monat möglich

Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag kann über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, oder über vereidigte Buchprüfer gestellt werden.