Was ist zu beachten!

Bisher konnte die Meldung an das Transparenzregister durch die Eintragung in anderen Register (zB Handelsregister) ersetzt werden. Diese automatische Registrierung wurde nun abgeschafft. Einzige Ausnahme bilden die Vereine. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten alle natürlichen Personen, die eine Beteiligung von mehr als 25 % bzw. die entsprechenden Stimmrechte innehaben. Sofern eine solche Person nicht ermittelt werden kann, sind die Angaben für gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstände zu machen.

Aktuell zu melden sind:

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Aktueller Wohnort
Staatsangehörigkeiten
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Alle Gesellschaften müssen prüfen, ob deren Daten noch aktuell sind. Für GmbHs, die bei der Gründung automatisch über das Handelsregister angemeldet werden, gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2022, für Aktiengesellschaften bis 31.03.2022. Ab dem 01.08.2021 neu gegründete Gesellschaften müssen sich zudem im Transparenzregister erfassen lassen.
Weitere Informationen können Sie dem Link entnehmen.