In den Medien ist immer wieder die Rede von Negativzinsen, Verwahrentgelt oder auch Minuszinsen. Wir informieren Sie wie Sie mit diesem Thema umgehen und was Sie tun können um Negativzinsen zu vermeiden.

Wie vermeiden Sie Strafzinsen?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte im September 2019 den Einlagenzins für Kreditinstitute, die Kundengelder bei ihr parken, auf minus 0,5 Prozent gesenkt. Eine zunehmende Anzahl von Geldinstituten versuchen seitdem, die Minuszinsen an ihre Kunden weiter zu belasten.

Der Kostendruck der Filialbanken wurde in jüngster Vergangenheit immer stärker.

Ab 2021 sehen sich alle Institute genötigt, von ihren Firmen- und Gewerbekunden, sehr viele auch von den Privatkonten, die EZB-Kosten weiter zu berechnen. Die Negativzinsen, die nicht nur negativ klingen, sondern sich auch so auswirken, werden von manchen Banken auch als sogenannte Minuszinsen, Strafzinsen oder Verwahrentgelte bezeichnet. Unterschiedliche Namen für ein und dieselbe Sache.

Banken verdienen mit ihren Kunden und an ihren Konten mehrfach. Neben grundsätzlichen Kontoführungsgebühren werden Sollzinsen für die Inanspruchnahme von Dispo- oder Kontokorrent- Linien erhoben. Für die nicht beanspruchten Linien fordern sie Bereitstellungsprovision. Bewegen sich die Kontensalden im 6-stelligen Guthabenbereich, fallen jetzt auch noch Negativzinsen an.

Lassen sich diese neuen Gebühren in Höhe von rd. 0,5% vermeiden?
Verfahren alle Banken gleich?

Hierzu von uns ein klares NEIN. Fragen Sie bei uns nach, wir beraten Sie gerne.