Jeder Arbeitnehmer kann einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 EUR von seinem Arbeitgeber erhalten. Diese Regelung war zunächst bis zum 30.06.2021 befristet und ist jetzt bis zum 31.03.2022 nochmals verlängert worden. Wir informieren Sie was nach der Verlängerung gilt.

Höchstgrenze darf nicht überschritten werden!

Es bleibt aber bei der Höchstgrenze von 1.500 Euro. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals einen steuerfreie Auszahlung bekommen.

Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann jetzt ein Betrag von 500 Euro gewährt werden. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf bis zum 31.03.2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden.

Wichtig zu wissen: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.