Sollte es zu einer verschärften Ausgangssperre kommen, ist die Ausübung der beruflichen Tätigkeit von dieser ausgenommen. Jedoch ist die Polizei angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren.

Für Ihre Mitarbeiter empfehlen wir deshalb eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Arbeitsweg mitzuführen.

Den Vordruck für eine Arbeitgeberbestätigung finden Sie unter folgendem Link:

ARBEITGEBERBESCHEINIGUNG